Heizölanlage Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Einrichtung und der Betrieb einer Ölheizanlage muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen
- bei oberirdischer Lagerung: Grundrissskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung
- bei unterirdischer Lagerung: Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitungen einschließlich Bemaßung