Haustierhaltung Anzeige besonders geschützter Arten
Leistungsbeschreibung
Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B.:
- Affen
- Papageien
- Landschildkröten
- Riesenschlangen
- verschiedene Echsenarte
- alle europäischen Vogelarten
Was sollte ich noch wissen?
Die Information, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA):
Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz in Bonn (WISIA)