Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Zur Übersicht, Planung und Steuerung der Einnahmen und Ausgaben hat die Gemeinde jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen. Wesentlicher Bestandteil dieser ist der Haushaltsplan.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung ist die rechtliche Grundlage für die Haushaltsführung, d. h. für den Umgang mit den finanziellen Mitteln. Daher ist sie eine Pflichtsatzung, die vom Rat der Gemeinde für jedes Kalenderjahr neu beschlossen wird. Sie enthält auch die Höhe der Kreditermächtigung, den Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuersätze für das jeweilige Jahr.
Haushaltsplan
Im Haushaltsplan werden in detaillierten Einzelpositionen alle im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen (Gebühren, Beiträge, Steuern, Landeszuschüsse etc.) und die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (Baumaßnahmen, Personalaufwendungen, Zuschüsse an Vereine und Verbände, Sachaufwendungen etc.) aufgelistet. Er gliedert sich in einen Ergebnis- und Finanzplan sowie in Teilplänen nach Produktbereichen und Produkten.
Hieraus kann man also erkennen, welche Einnahmen die Kommune erwartet und wofür Geld ausgegeben wird.
Entwurf Haushalt 2024 Veröffentlichungsversion (PDF, 41.3 MB)