Hauptuntersuchung Abnahme
Leistungsbeschreibung
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung mehr. Sie wurde als eigenständiger Teil in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Damit entfallen seit dem 1. Januar 2010 auch die AU-Plaketten, es gibt nur noch die HU-Plaketten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Prüfstellen und den Fachwerkstätten/ Autohäusern. Im Regelfall kommt in diese Firmen in unterschiedlichen Abständen ein Sachverständiger, der die Prüfung vor Ort durchführt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:
Fahrzeugart | Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU | Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung |
PKW | 24 | 36 |
Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad | 24 | 24 |
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht bis 0,75 t | 24 | 36 |
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht von 0,75 t bis 3,5 t | 24 | 24 |
Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t | 24 | 36 |
LKW, | 24 | 24 |
Wohnmobile und LKW, | bis 6 Jahre: 24 | 24 |
Wohnmobile und LKW, | 12 | 12 |
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:
- zwei bis vier Monate: 15,00 Euro
- vier bis acht Monate: 25,00 Euro
- acht Monate: 40,00 Euro und 2 Punkte in Flensburg