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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Handwerkskammern

Leistungsbeschreibung

Die Handwerkskammer (HWK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die rechtliche Grundlage bildet die Handwerksordnung (HwO). Als Selbstverwaltungseinrichtung vertreten die Handwerkskammern die Interessen des Handwerks. Ihnen gehören die selbstständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge (Auszubildende) dieser Gewerbetreibenden an. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft.

Aufgaben der Handwerkskammer sind insbesondere,

  • die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen,
  • die Behörden in der Förderung des Handwerks zu unterstützen, z.B. durch Vorschläge und Erstellung von Gutachten,
  • regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu verfassen,
  • die Handwerksrolle zu führen,
  • die Berufsausbildung, insbesondere auch die überbetriebliche Ausbildung, zu regeln und ihre Durchführung zu überwachen; dazu gehört:
    • eine Lehrlingsrolle zu führen,
    • Prüfungsvorschriften zu erlassen und hierfür Prüfungsausschüsse zu errichten,
    • Gesellenprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen,
    • Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen.

Ferner unterstützen die Handwerkskammern ihre Mitglieder sowohl durch Rechtsberatung als auch unternehmensberatend. 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer.