Halterauskunft
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, jedoch nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, können Sie mittels der Halterauskunft den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.