Gesundheitszeugnis Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie (gewerblich oder abhängig beschäftigt) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von nicht verpackten Lebensmittel in Berührung kommen oder in Lebensmittelbetrieben, Großküchen, Restaurants und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind, dürfen diese Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben, wenn Ihnen eine Gesundheitszeugnis ausgestellt wurde. In einer Erstbelehrung über Krankheiten, ihr Auftreten und ihre Symptome, Ansteckungsrisiken und Personalhygiene erhalten Sie die entsprechenden Informationen.