Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, muss für die Tiere eine Gesundheitsbescheinigung vorliegen, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.
Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den für die gewerbliche Einfuhr von Tieren zugelassenen Grenzkontrollstellen (GKS).
Die zugelassenen GKS sind gelistet in der
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE Tiere) nach Anhang I der VO (EG) Nr. 282/2004
- Veterinärbescheinigung
- gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ankunft einer Tiersendung ist der GKS mindestens 24 Stunden vor Ankunft anzukündigen.
Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein.