Fahrerlaubnis Erweiterung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern möchten, ergeben sich folgende Voraussetzungen:
- Inhaber einer Fahrerlaubnis
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- erforderliches Mindestalter erreicht:
- 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
- 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
- 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
- 16 Jahre für die Klassen A1, L, M, S und T)
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
- in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- jeweils erforderlicher Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe ist vorhanden
- Sehvermögen ist nachgewiesen
- ggf. ärztliche Gesundheitsuntersuchung nachgewiesen
Verfahrensablauf:
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen
kann eine erweiterte Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von
12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen
Prüfung bestanden worden ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- ggf. Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
- ggf. ärztliche(s) Gutachten
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, M, L, T, S, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt) und Adirekt (offene Maschinen) sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E sind bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres gültig.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf 5 Jahre befristet.