Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Leistungsbeschreibung
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Die verantwortliche Person muss aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag mit Angaben über
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- ggf. die Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind,
- Nachweise der erforderlichen Sachkunde
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.