Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater
Leistungsbeschreibung
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die in den entsprechenden Staaten zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt sind, können eine sog. Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben, wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind bzw., sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag ist auf amtlichem Vordruck bei der zuständigen Stelle zu stellen, insbesondere sind dem Antrag beizufügen:
- Lebenslauf nebst Passbild,
- Nachweis der Staatsangehörigkeit,
- beglaubigte Abschriften / Kopien der im Herkunftsstaat ausgestellten Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise,
- Nachweis über Kenntnisse, die in den Prüfungsgebieten erlangt wurden, die laut Antrag entfallen sollen.
Weitere Einzelheiten sind dem amtlichen Vordruck zu entnehmen.