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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Bundesfreiwilligendienst Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.

Dafür gelten ab dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:

  • Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate
  • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
  • Taschengeld; derzeit 330,00 Euro
  • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Begleitende Seminare
  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA

Verfahrensablauf

Wie wird man Freiwillige/r im Bundesfreiwilligendienst?

  • Einrichtung direkt ansprechen oder über die Platzbörse auf dem Internetauftritt zum Bundesfreiwilligendienst suchen
  • Bewerbung direkt bei der Einsatzstelle
  • Schriftliche Vereinbarung abschließen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie die erforderliche Unterlagen bei der Einsatzstelle.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

  • eine gesetzliche Regelung zum Kindergeldbezug ist noch nicht verabschiedet; eine rückwirkende Zahlung ab Dienstbeginn ist beabsichtigt
  • ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I
  • Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche)

Bemerkungen

Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:

  • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Sport
  • Integration
  • Kultur- und Denkmalpflege
  • Bildung
  • Zivil- und Katastrophenschutz