Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Der Antragsteller oder die Antragstellerin besitzt
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes)
- Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll
- Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
- Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung gemäß
- VDE-AR-N 4001
- VDN-Richtlinie S 1000 bzw.
- DVGW-Arbeitsblatt G 1000
- Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
- Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung, Geschäftsbericht bzw. Jahresabschluss)