Betreuungsgeld
Leistungsbeschreibung
Eltern, die ihr Kind privat betreuen, erhalten ab dem 1. August 2013 Betreuungsgeld. Es wird für Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, gezahlt.
Das Betreuungsgeld beträgt:
- ab 1. August 2013 100,00 Euro monatlich pro Kind,
- ab 1. August 2014 150,00 Euro monatlich pro Kind.
Betreuungsgeld kann in der Regel vom 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Es kann schon vor dem 15. Lebensmonat bezogen werden, wenn die Eltern die ihnen zustehenden Elterngeldbeträge bereits vorher vollständig in Anspruch genommen haben. Die maximale Bezugsdauer beträgt in jedem Fall 22 Lebensmonate.
Das Betreuungsgeld wird auf Antrag gezahlt.