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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Wappen Stadt Isselburg
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Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe

Leistungsbeschreibung

Wer den Beruf als Arzt/ Ärztin, Zahnarzt/ Zahnärztin, psychologischer Psychotherapeut/ psychologische Psychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.

Voraussetzungen:

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf auf folgende Faktoren beziehen:

  • erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland
  • Staatsangehörigkeit
  • persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen zu benötigten Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Approbationserteilung werden je nach Beruf unterschiedliche Gebühren erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Approbation.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Ausübung des Beruf eines Arztes/ einer Ärztin, eines Zahnarztes/ einer Zahnärztin, eines psychologischen Psychotherapeuten/ einer psychologischen Psychotherapeutin oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/ einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt.