Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe
Leistungsbeschreibung
Wer den Beruf als Arzt/ Ärztin, Zahnarzt/ Zahnärztin, psychologischer Psychotherapeut/ psychologische Psychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.
Voraussetzungen:
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf auf folgende Faktoren beziehen:
- erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland
- Staatsangehörigkeit
- persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen zu benötigten Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Approbationserteilung werden je nach Beruf unterschiedliche Gebühren erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Approbation.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Ausübung des Beruf eines Arztes/ einer Ärztin, eines Zahnarztes/ einer Zahnärztin, eines psychologischen Psychotherapeuten/ einer psychologischen Psychotherapeutin oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/ einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt.