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Wärmeplanung

„Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Isselburg“

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Isselburg. Auf dieser Seite werden wir die am häufigsten gestellten Fragen beantworten und Sie über den Status der laufenden kommunalen Wärmeplanung informieren. Im Laufe des Projektes und anhand Ihrer Rückfragen werden die Liste der FAQ´s fortlaufend aktualisieren.

Das Projekt läuft unter dem Förderkennzeichen 67K25419. Das Konzept zur Kommunalen Wärmeplanung wird gefördert durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Der Zeitraum der Förderung beläuft sich auf 01.10.2023 bis 30.09.2024. Ziel des Konzeptes ist die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Isselburg bis zum Jahr 2045.

Weitere Informationen zum Projektträger finden Sie unter folgendem Link: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie .

Nationale Klimaschutzinitiative: Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

1. Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum ist sie so wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung von Maßnahmen zur effizienten nachhaltigen Wärmeversorgung für Isselburg. Dabei ist eine umfassende Analyse des vorhandenen Wärmebedarfs und den dazugehörigen Treibhausgasemissionen zu erstellen. Des Weiteren werden lokale Potenziale für erneuerbare Energien und Treibhausgasminderungen untersucht. Darauf aufbauend werden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, die den Menschen in Isselburg eine Unterstützung für ihre zukünftigen Entscheidungen geben sollen.
Da der Wärmesektor einen großen Anteil am Energiebedarf und den CO2-Emissionen in Städten ausmacht, wird die kommunale Wärmeplanung unter anderem langfristig dazu genutzt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken sowie auch Kosten einzusparen. Im Hinblick auf den Klimawandel und die Notwendigkeit die globalen CO2-Emissionen zu senken, ist die Reduzierung der Treibhausgase besonders wichtig.

2. Welche Schritte beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Teilschritten:

  • Bestandsanalyse (Aktueller Wärmebedarf und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Wärmenetze)
  • Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparung und potenzielle erneuerbare Wärmequellen in den einzelnen Quartieren)
  • Zielszenario & Wärmewendestrategie (Festlegung von Maßnahmen und Strategien zur Wärmeversorgungsoptimierung, Ausweisung von Eignungs-/Fokusgebieten, Priorisierung von konkreten Maßnahmen)

3. Entstehen für mich als Eigentümer/in Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung?

Nein, durch die kommunale Wärmeplanung werden Bürger*innen nicht unmittelbar in ihrem Alltag berührt. Es gehen keine rechtlichen Pflichten aus der Wärmeplanung für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer hervor. Durch ein Kommunikationskonzept sollen die Bürger*innen während des gesamten Konzeptionsprozesses transparent über die Zukunft ihrer lokalen und regionalen Wärmeversorgung informiert werden. Dazu werden in gewissen Abständen Ergebnisse auf dieser Seite veröffentlicht.
Am Ende des Planungsprozesses werden Bürger*innen deutlich mehr Klarheit über die potenzielle Zukunft ihrer Wärmeversorgung haben. Eigentümer*innen können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt am wirtschaftlichsten sein werden.

4. Welche Akteure sind bei der Erstellung des Wärmeplans beteiligt?

Die Kommune als planungsverantwortliche Stelle selbst, darüber hinaus Energieversorger/Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere Stakeholder.

5. Welche Faktoren beeinflussen den kommunalen Wärmeplan?

• Nutzbare Wärmequellen
• Art und Maß der bestehenden Bebauung
• Aktueller Wärmebedarf, Art der Wärmeerzeugung und Energieträger
• Aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsquoten
• Geplante Neubauten und Quartiere
• Bestehende Wärmenetze und Netzinfrastruktur
• Topografie
• etc.

6. Welche erneuerbaren Energien spielen eine Rolle und welches Potenzial steht zur Verfügung?

• Geothermie
• Umweltwärme
• Solarthermie
• Abwasserwärme
• Unvermeidbare Abwärme
• Biomasse
• Grünes Methan
• Grüner Wasserstoff
• Erneuerbarer Strom
• und ggf. weitere
Das genaue Potenzial für jede erneuerbare Energiequelle variiert je nach Standort und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Ressourcen (Potenzialanalyse) im Isselburger Stadtgebiet ist daher wichtig, um das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung in der kommunalen Wärmeplanung zu bestimmen.

7. Wie genau werden Gebäude und ihre individuellen Wärmebedarfe in die kommunale Wärmeplanung einbezogen?

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird der Gebäudebestand in Isselburg umfangreich analysiert. Dabei werden Informationen über die Anzahl, Art, Nutzung und Größe der Gebäude sowie deren energetischen Eigenschaften gesammelt. Dies kann beispielsweise durch Bestandaufnahmen oder Datenbanken erfolgen. Anhand dieses Datensatzes wird eine Gesamtübersicht über den Wärme- und Energiebedarf des Gebäudebestandes erstellt.

8. Welche Daten werden für die Kommunale Wärmeplanung genutzt? Welche zusätzlichen Daten werden benötigt?

Es werden nur bereits vorhandene Daten genutzt, die nach dem Wärmeplanungsgesetz genutzt werden dürfen. Sie liegen öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen und eingeholt werden.
Bürger/innen müssen selbst keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen.
Alle erhobenen Daten unterliegen der strengen Datenschutzgrundverordnung.
Die Kommunen benötigen für die Erstellung einer Wärmeplanung grundsätzlich objektbezogene Daten. Durch die Erhebung der Daten von Gebäuden kann eine solide Grundlage für eine verlässliche Aussage, welche Gebiete sich für eine bestimmte Wärmeversorgungsart eignen, geschaffen werden. Diese Daten machen sichtbar, ob in bestimmten Teilgebieten ein besonderes Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich besteht. Rechtliche Pflichten für den Gebäudeeigentümer sind damit nicht verbunden. Es geht bei der Wärmeplanung insgesamt darum, der Kommune einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen.

9. Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die kommunale Wärmeplanung?

Auf Bundesebene sind das Bundes‐Klimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das Gebäude‐Energie‐Gesetz (GEG) besonders relevant. Hinzu kommen Vorgaben auf Landesebene, wie das Klimaschutzgesetz (KlimaG NRW) oder auch die jeweilige Landesbauordnung. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit mehr als der Hälfte des Endenergiebedarfs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland.
Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer benötigen eine Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen werden kann, desto kostengünstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen. Der Wärmeplan ist demnach das strategische Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft.

10. Wann startet die KWP für Isselburg und wann wird sie fertig sein?

Die kommunale Wärmeplanung für Isselburg ist Anfang des Jahres 2024 gestartet und wird voraussichtlich Ende September 2024 abgeschlossen sein. Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung des Wärmeplans ist im Jahr 2025 zu rechnen. Danach gilt es die Wärmeplanung in regelmäßigen Abständen, aktuelle alle 5 Jahre, fortzuschreiben.

31.01.2024