Lärmaktionsplanung
Die Stadt Isselburg ist gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne fortzuschreiben. Grundlage ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG – kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.
Die Stadt Isselburg hat die Träger öffentlicher Belange angehört und die Öffentlichkeit in dem Zeitraum vom 11.03.2024 bis einschließlich 14.04.2024 beteiligt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 tritt durch Beschluss des Rates der Stadt Isselburg am 05.06.2024 und durch die Bekanntmachung im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Stadt Isselburg in Kraft.