Ausweispflicht
Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Öffnungszeiten
🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung
🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office
🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice
Mo., Di., Do. und Fr. | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mo. und Do. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mo., Di., Do. und Fr. | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mo. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do. | 14:00 - 18:00 Uhr |
Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.