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Öffnungszeiten

Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung!

Mo.

08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr


Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Approbation als Arzt Erteilung

Leistungsbeschreibung

Wer den Beruf als Arzt, Zahnarzt, psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.

Voraussetzungen:

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf

  • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
  • die Staatsangehörigkeit sowie
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:

Für die Ausübung des Beruf eines Arztes, eines Zahnarztes, eines psychologischen Psychotherapeuten/ einer psychologischen Psychotherapeutin oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt.