Amtsärztliche Untersuchung
Leistungsbeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können aus gesetzlichen Gründen zu einer amtsärztlichen Untersuchung verpflichtet werden. Anlässe für amtsärztliche Untersuchungen sind unter anderem:
- Einstellungsuntersuchung von Arbeitern, Angestellten oder Beamten
- Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für bestimmte Berufe (z.B. Fahrlehrer, Rettungssanitäter)
- Überprüfung der Arbeitsfähigkeit
- Überprüfung der Eignung zur Adoption
- Feststellung der Reisefähigkeit
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch
- Feststellung von Haft-, Verhandlungs- und Schuldfähigkeit
Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
- Einstellungsuntersuchungen
- Verbeamtung auf Lebenszeit
- Überprüfung der Dienstfähigkeit (Auftrag einer Behörde)
- Bestätigung der Kurnotwendigkeit für Beamte
Untersuchungen im Auftrag von Gerichten/Gerichtsärztlicher Dienst
- Verhandlungsfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Testierfähigkeit
- Betreuungsgutachten
- Geschäftsfähigkeit
- Unterbringungsbedürftigkeit
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxi/Omnibus)
- bei Omnibusfahrern: bis 50 Jahre
- bei Taxifahrern: bis 60 Jahre
Zusätzlich ist immer eine augenfachärztliche Untersuchung notwendig.
- bei verkehrsauffälligen Probanden
Verdacht auf eingeschränkte Verkehrseignung, Verdacht auf Suchtmittelgebrauch oder sonstigen psychischen Störungen - vorzeitige Führerscheinerteilung: Klasse L, Klasse B
- Führerscheinwiedererteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
Untersuchungen für Sozial- und Jugendämter
- Überprüfung der Arbeitsfähigkeit
- Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung
- Notwendigkeit von Hilfsmitteln
- Landesblindenhilfe
- Eingliederungshilfe
Andere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes
- Prüfungsrücktritte
- Reisefähigkeit von Asylbewerbern
- Schülereinzelbeförderung
- Sportbefreiung für die Schule
- Bescheinigungen für das Finanzamt