Überwachungsstelle für Geräte- und Produktsicherheit Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und den zugehörigen Verordnungen wird beschrieben, in welchen Fällen eine Prüf- und Zertifizierungsstelle tätig werden muss, welche Voraussetzungen diese Stelle erfüllen muss und wie das Verfahren der Akkreditierung vor sich geht.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Über die vorzulegenden Unterlagen können Sie sich auf der Website der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) informieren.
Welche Gebühren fallen an?
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Die Kostenrichtlinie der ZLS ist unter Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Menü Antragsverfahren zu finden.
Anträge / Formulare
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) stellt Antragsunterlagen für die Akkreditierung von Organisationen und Gesellschaften online zur Verfügung.