Reisepass Ausstellung vorläufig
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses
(Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden
kann. Er besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.
Antragstellung:
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar.
Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder
der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Auch der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
- Ihr alter Reisepass (sofern bereits vorhanden) - auch wenn er ungültig ist.
- Ihr Personalausweis
- ledige Personen: Geburtsurkunde; bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen: letzte Heiratsurkunde
(In beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.)