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08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr


Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Fax:+49 2874 911-20
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Amtsblätter 2018

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Behinderung Feststellung auf Antrag des behinderten Menschen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie  eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung/ Krankheit haben und diese nach dem Schwerbehindertenrecht nach Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen möchten, dann müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • insofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
  • Passfoto
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten)
  • gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis
  • für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.