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Öffnungszeiten

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Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Amtsblätter 2018

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Vorschulische Beratung

Informationen zur vorschulischen Sprachförderung

Informationen zur vorschulischen Sprachförderung

Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist ein wichtiger Schritt im Leben der Kinder und ihrer Familien.

Gemeinsame Aufgabe von Kindergarten und Grundschule als zwei eigenständige Bildungseinrichtungen ist es, einen gleitenden und problemlosen Übergang zu ermöglichen und jedes einzelne Kind seinen Möglichkeiten entsprechend zu fördern.

Das erfolgreiche Lernen des Schulkindes hängt zu einem großen Teil davon ab, ob es über angemessene sprachliche Fähigkeiten verfügt. Insbesondere ist es notwendig, dass es die deutsche Sprache versteht und selbst altersgemäß korrekt anwenden kann.

Domkumentation und Sprachförderung

Seit dem 01.08.2014 greift eine Neuregelung, die durch die 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) eingeleitet wurde. Demnach müssen Beobachtung, Dokumentation und Förderung der sprachlichen Entwicklung von Kindern in der eigenen träger- oder einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzeption dargestellt werden. Jedes Kind wird in der Kindertageseinrichtung (Kita) im Rahmen dieses Konzeptes alltagsintegriert kontinuierlich begleitet und gefördert. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten eine gezielte individuelle Sprachförderung. Dabei ist die Mehrsprachigkeit von Kindern anzuerkennen und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu beobachten und zu fördern. Spätestens sechs Monate nach der Aufnahme des Kindes in die Kita oder in die Kindertagespflege erfolgt eine erste Dokumentation der sprachlichen Entwicklung des Kindes. Durch die Mitfinanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt das Land NRW die pädagogischen Fachkräfte bei der Umsetzung dieser bedeutsamen Aufgabe.

Delfin 4 Test

Kinder, deren Eltern sich nicht damit einverstanden erklären, dass die sprachliche Entwicklung ihres Kindes über einen geeigneten Sprachbeobachtungsbogen dokumentiert wird, werden vom Schulamt des Kreises Borken zum sog. Delfin 4 Test eingeladen. Falls ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, findet die individuelle und zielgerichtete Förderung in der Kita statt, die das Kind bereits besucht.

Kinder, die zwei Jahre vor ihrer Einschulung noch keine Kita besuchen, werden vom Schulamt des Kreises Borken zum Sprachstandtest Delfin 4 eingeladen. Falls das Kind die deutsche Sprache noch nicht hinreichend beherrscht, werden die Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind sprachlich fördern zu lassen. Dazu wird ihnen eine wohnortnahe Kita zugewiesen.

Gerne stehen sowohl die Leitungen der beiden städtischen Grundschulen

Katholische Grundschule Anholt, Brigitte Felgemacher, Tel. 02874/2037

Grundschulverbund Isselschule, Oliver Skukies, Tel. 02874/4191

als auch die Vertreter der örtlichen Kindertageseinrichtungen zur Beantwortung von Fragen zur Sprachförderung zur Verfügung.