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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Amtsblätter 2016

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Gewerbe Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Sie müssen den Beginn eines selbstständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bei der zuständigen Stelle anmelden.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen),
  • Personengesellschaften
  • bei juristischen Personen die juristische Person selber

Von der Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt informiert.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gewerbemeldestelle der Kommune, in der Sie Ihren Betriebssitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls der Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • gegebenenfalls die Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:, Vertretungsvollmacht

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbstständigen) Zweigstelle vorzunehmen.