Gewerbe Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Sie müssen den Beginn eines selbstständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bei der zuständigen Stelle anmelden.
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen),
- Personengesellschaften
- bei juristischen Personen die juristische Person selber
Von der Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Gewerbemeldestelle der Kommune, in der Sie Ihren Betriebssitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls der Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- gegebenenfalls die Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:, Vertretungsvollmacht