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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

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🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Amtsblätter 2016

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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Gewährung

Leistungsbeschreibung

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Leistungen können ambulant, teilstationär oder stationär gewährt werden.


Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen

  • stationäres Wohnen
  • ambulant betreutes Wohnen
  • Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
  • Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule
  • heilpädagogische Leistungen
  • sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger / Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig. Die Leistungen können auf Antrag auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden.

Weitere Voraussetzung ist, dass dem Antragsteller die Aufbringung der benötigten Mittel für die Eingliederungshilfe aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann. Für die Anrechnung gelten besondere Regelungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Behinderung
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Nachweis über die Kosten der Unterkunft
  • Nachweise über vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Pflegekasse, Rentenversicherungsträger)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.