Behinderung Feststellung auf Antrag des behinderten Menschen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung/ Krankheit haben und diese nach dem Schwerbehindertenrecht nach Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen möchten, dann müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- insofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
- Passfoto
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten)
- gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt