Elterngeld
Leistungsbeschreibung
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden Erwerbseinkommens und soll Eltern in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.
Was sollte ich noch wissen?
Für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind die Bundesländer zuständig. Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheiten, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, kann sich der Bürger direkt an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden.
Gegen den Elterngeldbescheid kann innerhalb 1 Monats Widerspruch bei der Elterngeldstelle eingelegt werden. Für die Klageerhebung sind die Sozialgerichte zuständig. Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 13 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) keine aufschiebende Wirkung.