Umtauschpflicht für Papierführerscheine
Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen bis zum 19. Januar 2025 ihren alten Papierführerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen
Alle Personen, die ab dem Jahr 1971 geboren wurden, müssen bis zum 19. Januar 2025 ihren bisherigen Papierführerschein in einen neuen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen. Dieser Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Aussehen erhalten. Um eine reibungslose Abwicklung der Anträge zu gewährleisten und die anfallende Antragsflut besser zu verteilen, empfiehlt die Borkener Kreisverwaltung eine frühzeitige Einreichung. Zudem sind alle Personen, die nach dem Jahr 1953 geboren wurden und ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben, ebenfalls zum Umtausch aufgerufen.
Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, ist nicht von der Umtauschpflicht betroffen.
Wichtige Informationen zum Umtausch:
Betroffene Personen benötigen für den Umtausch ihren alten Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, den Reisepass oder Personalausweis sowie den Antrag auf die Umstellung des Papierführerscheins. Dieser kann unter www.kreis-borken.de/fuehrerscheinumtausch heruntergeladen werden. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf 30,40 Euro.
Für den Umtausch können die Kundinnen und Kunden selbst entscheiden, ob sie ihren Antrag
- vor Ort im Bürgerbüro ihres örtlichen Rathauses einreichen (Besonderheiten für Bürgerinnen und Bürger aus Ahaus, Bocholt und Borken: dort über die Dienststellen des Fachbereiches Verkehr des Kreises),
- nach Vereinbarung eines persönlichen Termins in Ahaus, Bocholt und Borken in den dortigen Dienststellen des Fachbereiches Verkehr abgeben oder
- den Antrag per Post an den Fachbereich Verkehr, Burloer Straße 93, 46325 Borken, senden.
Der alte Papierführerschein ist grundsätzlich unbefristet gültig, kann jedoch in den Bürgerbüros durch einen Stempel zeitlich befristet werden. Durch diese Befristung kann der neue Kartenführerschein per Direktversand an die Kundinnen und Kunden nach Hause geschickt werden. Ein Folgetermin in den Dienststellen des Fachbereiches Verkehr zum Tausch des alten Führerscheins gegen den neuen in Ahaus, Bocholt oder Borken ist dann nicht mehr erforderlich. Bei schriftlicher Antragstellung ist eine Befristung per Stempel nicht möglich, da der Führerschein in der Regel nicht im Original eingereicht wird.