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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

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Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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26.09.2023

Stärkungspakt NRW

„Förderprogramm „Stärkungspakt NRW“ unterstützt einkommensschwache Haushalte“
Gerade einkommensschwache Haushalte sind von krisenbedingt anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen stark betroffen.

Ziel des Förderprogramms „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, diese Haushalte zu unterstützen. Hierzu sollen finanzielle Hilfen beim Austausch von Elektrogeräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen und alter Herdplatten bzw. Backöfen, die einen veralteten oder gar keinen Energiestandard aufweisen, gegeben werden.
Der Rat der Stadt Isselburg hat sich für ein solches Austauschprogramm entschieden. Die Stadt Isselburg fördert den Austausch

  • eines Kühlschranks mit maximal 500,00 Euro,
  • einer Herd-Backofen Kombination mit maximal 500,00 Euro und
  • einer Waschmaschine mit maximal 600,00 Euro.

Liegt der tatsächliche Kaufpreis des neuen Geräts höher als der Zuschuss, wird der maximale Zuschuss gewährt. Um möglichst vielen Haushalten eine Förderung zu gewähren, kann pro Haushalt nur ein Elektrogerät gefördert werden.
Antragsberechtigt sind volljährige Personen mit Erstwohnsitz in der Stadt Isselburg, die Bürgergeld, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, BaföG oder die Berufsausbildungsbeihilfe beziehen. Bewohnerinnen und Bewohner einer städtischen (Flüchtlings)-Unterkunft haben keinen Leistungsanspruch.

Die Antragsstellung ist während der Öffnungszeiten im Rathaus Minervastraße 12 bis zum 03.11.2023 solange möglich, bis die zur Verfügung stehenden Mittel vergeben sind. Bewilligungen erfolgen nach dem Eingang der Anträge, sofern diese die notwendigen Kriterien erfüllen und vollständig sind. Nach erteilter schriftlicher Genehmigung kann das beantragte Elektrogerät innerhalb von zwei Wochen gekauft oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Voraussetzung für die Genehmigung der Förderung ist, dass die neuen Geräte mindestens ein Energieeffizienz-Label der Klasse „C“ nach den seit dem Jahr 2021 geltenden Richtlinien zum Energieeffizienz-Label der EU haben. Die Beschaffung soll über den Fachhandel stattfinden. Dieser stellt einen Entsorgungsnachweis für Altgeräte aus und sichert somit, dass diese nicht im Umlauf verbleiben. Der Nachweis der Entsorgung kann zudem über eine Bestätigung des örtlichen Wertstoffhofes erfolgen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Vorlage einer Rechnung oder eines verbindlichen Kaufvertrags bei der Stadt Isselburg.

Der Austausch kann im Rathaus der Stadt Isselburg, Minervastraße 12, 46419 Isselburg, beantragt werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen werden ab dem 26.09.2023 hier, oder als Auslage an den Standorten der Stadtverwaltung Isselburg, Minervastraße 12 und Hüttenstraße 33-35 in 46419 Isselburg, zur Verfügung gestellt. Die Anträge können auch per E-Mail an stadt@isselburg.de  übermittelt werden.