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Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
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Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
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23.01.2024

Neue Ausbildungs-und Prüfungsverordnung verankert

Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs.

Mit dem neuen Regelwerk soll den Berufskollegs die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft ermöglicht werden.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Während der Pandemie haben unsere Berufskollegs bereits gute Erfahrungen mit dem Lernen auf Distanz gemacht. Darauf bauen wir jetzt auf und gehen einen Schritt weiter. Erstmals wollen wir den Distanzunterricht als regulären Unterricht rechtlich fest verankern. Damit geben wir unseren Berufskollegs Möglichkeiten zur Umsetzung von innovativen Lehr- und Lernformen und sorgen für eine berufliche Bildung auf der Höhe der Zeit. Mit digitalisierten Unterrichtsformaten erhalten junge Menschen in Nordrhein-Westfalen eine moderne berufliche Bildung.“

Eine Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form war den Berufskollegs seit der Pandemie bereits auf der Grundlage von Einzelerlassen ermöglicht worden. Erstmalig in einer schulischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird der Distanzunterricht nun als regelhafte Organisationsform von Unterricht verankert.

Vorteile

Schulministerin Feller: „Mit den neuen Vorgaben kommen wir auch den Wünschen vieler Ausbildungsbetriebe nach. In den ländlichen Regionen unseres Landes ist der Besuch einer Fachklasse in bestimmten Berufen mit längeren Fahrtzeiten verbunden. Mit der dauerhaften Einrichtung von Distanzunterricht können wir diesen Nachteil ausgleichen und duale Fachklassen auch im ländlichen Raum attraktiv halten.“

Für die Umsetzung der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht zeigen die Berufskollegs ihre Konzepte lediglich bei der Bezirksregierung an. Strukturierte Vorlagen hierfür werden zur Verfügung gestellt. Aufwändige Genehmigungsverfahren sind nicht vorgesehen.

Der Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs wurde an den Landtag übermittelt und wird dort nun im Ausschuss für Schule und Bildung beraten. Vorgesehen ist, dass die neue Vorschrift zum Schuljahr 2024/25 in Kraft treten soll.

Sie finden den Verordnungsentwurf unter dem Link: https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2182.pdf