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08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


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12.12.2022

NRW verlängert Zuschussprogramm für Wohneigentum

Käufer können über den Jahreswechsel hinaus eine Förderung beantragen / Minister Dr. Optendrenk: Wir wollen insbesondere jungen Familien beim Erwerb einer Immobilie helfen

Das Land verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum. Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist. Die Hilfe kommt Bürgerinnen und Bürgern zugute, die selbst in ihrem erworbenen Eigentum leben und den ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Erwerb beziehungsweise Zuschlagsbeschluss nachweisen können. Außerdem müssen sie hierfür Grunderwerbsteuer gezahlt haben. Die Zuwendung umfasst zwei Prozent der grunderwerbsteuer-pflichtigen Kaufsumme – maximal 10.000 Euro. Nordrhein-Westfalen hat hierfür insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Wir wollen insbesondere jungen Familien beim Kauf einer Immobilie helfen“, betont Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „Dass wir unser Programm nun ausweiten, ist ein ganz wichtiges Signal in Zeiten steigender Preise und Kosten.“ Die administrative Umsetzung des Programms hat die landeseigene NRW.BANK übernommen. „Viele Familien können sich eine eigene Immobilie aufgrund der enormen Preissteigerungen nicht mehr leisten“, sagt Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands bei der NRW.BANK. „Das Zuschussprogramm bietet hier eine wirksame Entlastung.“

Bislang hat die NRW.BANK rund 71 Millionen Euro bewilligt. Eingegangen sind derzeit circa 30.000 Anträge mit einem Volumen in Höhe von 190 Millionen Euro. Die Anträge werden sukzessive bearbeitet. Um einen Antrag zu stellen, benötigen Käufer unter anderem eine Kopie des notariell beurkundeten Kaufvertrages oder des rechtskräftigen Zuschlagbeschlusses sowie den Grunderwerbsteuerbescheid und den entsprechenden Zahlungsbeleg. Nähere Informationen zu den Förderbedingungen hat die NRW.BANK auf ihrer Website zusammengestellt.

Pressemeldung Land NRW