Minijob- Broschüre 2020
Den größten Anteil im sogenannten Niedriglohnsektor bilden die Frauen. Von 7,4 Millionen Minijobs arbeiten in über 60% der Jobs Frauen. In Privathaushalten liegt der Anteil mit über 90% sogar noch höher.
Der Minijob – auch nach über vier Jahrzehnten ist er immer noch eine beliebte Beschäftigungsform – vor allem bei Frauen. Bei der erstmaligen Schaffung dieser Beschäftigungsart zum 1. Juli 1977 wurden gar keine Beiträge fällig und die maximale Arbeitszeit betrug 15 Stunden/Woche. Zum 01.04.1999 wurden erstmalig Beiträge für diese Beschäftigung fällig – zahlbar durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Vor der Umstellung auf den Euro betrug das maximale Entgelt 630 DM. Eine größere Reform erlebte der Minijob bei der Änderung der Hartz – Gesetze: Die wöchentliche Stundengrenze wurde abgeschafft, der maximale Verdienst wurde auf 400 Euro im Monat angehoben und die sogenannte „Gleitzone“ (heute Übergangsbereich) zwischen 400 - 800 Euro wurde eingeführt.
Eines ist aber geblieben: Diese Beschäftigung fördert nach wie vor das klassische Zuverdienermodell mit „gering zuverdienender Ehefrau“. Der Ehemann ist Vollzeit beschäftigt und die Ehefrau erledigt hauptsächlich die Hausarbeit und verdient „geringfügig“ dazu. Weiter unterstützt wird dies durch das Ehegattensplitting im Steuerrecht. Oft ist es hierdurch für die Frau relativ unattraktiv, oberhalb der Minijob-Grenze zu arbeiten, da dann das Entgelt voll versteuert wird. Diese Konstellationen begünstigen seit Jahrzehnten das faktische Risiko für Altersarmut – vor allen Dingen für die Frauen. Vielen unbekannt ist ebenso, dass auch für die Minijobs alle Gesetze gelten, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen sollen: Das Urlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz bei Krankheit, das Mindestlohngesetz und und und…
Minijob- Broschüre 2020 (PDF, 9.9 MB)