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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Wappen Stadt Isselburg
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31.01.2024

Kontrolle der Biotonnen

Im Sommer 2022 hatten sich die Bürgermeister*innen der Kommunen im Kreis Borken sowie die EGW und der Kreis Borken darauf verständigt, die Kontrolle der Befüllung der Biotonnen zukünftig durchzuführen.

Hintergrund der Biotonnenkontrolle ist, dass die rechtlichen Vorgaben für Störstoffe im Bioabfall verschärft worden sind. Ziel ist es, dass zukünftig weniger Störstoffe im Kompostwerk der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) ankommen und dort aufwendig heraussortiert werden müssen. Die EGW ist für die Verwertung von Bioabfällen zu Kompost aus dem gesamten Kreisgebiet zuständig. Begleitet wird diese Maßnahme durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Isselburg und der EGW ( https://www.wirfuerbio.de/ ).

Für die Haushalte der Stadt Isselburg bedeutet dies, dass beginnend mit der Leerung vom 05.02. bis 09.02.2024 erstmals Kontrollen der Biotonnen durch Mitarbeiter der EGW durchgeführt werden.

Bei einem hohen Störstoffgehalt wird zunächst durch entsprechende Hinweisschilder auf die Fehlbefüllung hingewiesen. Sollte es bei folgenden Kontrollterminen wiederholt zu einem hohen Störstoffeintrag im Bioabfall kommen, werden die betroffenen Biotonnen allerdings nicht geleert.

Die Stadt Isselburg bittet alle Bürger*innen um Mitwirkung, um durch getrennte Abfallsammlung gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Schonung der Umwelt und Reduzierung der Kosten für die Entsorgung von aussortierten Störstoffen zu leisten.