Jetzt Gartenzähler online melden
Hierzu müssen Sie nur das unten angehängte Online-Formular ausfüllen und absenden! Ihr Zählerstand wird zusammen mit den relevanten Daten, direkt an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet und entsprechend bearbeitet. Die aktuellen Zählerstände der bei uns registerierten Gartenzwischenzähler müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2018 eingereicht werden. Spätere Meldungen können leider keine Berücksichtigung finden. Das Online-Formular finden Sie auch in der Schnellzugriffs-Leiste direkt unter dem Startbild.
Unterschied Frischwasserzähler vs. Gartenzähler
Bitte bedenken Sie, dass es in den Außenbereichen noch die Frischwasserzähler gibt, diese sind bei der Meldung zum 31. 10. des Jahres, jedoch nicht gemeint. Für die Frischwasserzähler gibt es ein eigenes Online-Formular. Hier werden die Zähler für die Außenbereichsentwässerung berücksichtigt. Also alle die Haushalte, die eine eigene Wasserversorgung haben und ihre Abwässer in den Kanal einleiten. Der Gartenzähler erfasst die Wassermengen, die von Ihrem örtlichen Wasserversorger zwar abgenommen werden, aber nicht direkt in den Kanal eingeleitet werden, wie z.B. bei der Gartenbewässerung.