Infos zur Europawahl für Unionsbürger*innen
Kreiswahlleiter Dr. Hörster: „Auch Angehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten können im Kreis Borken aktiv an der Wahl teilnehmen – Antragsfrist beachten“
In Deutschland findet am 9. Juni 2024 die Europawahl statt. Am Wahltag werden nach ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamtes bis zu 64,9 Millionen Deutsche und weitere Staatsangehörige der EU wahlberechtigt sein. Erstmals können auch 16- und 17-Jährige an der Wahl teilnehmen.
Als Kreiswahlleiter macht Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster darauf aufmerksam, dass an der Wahl im Kreis Borken auch hier wohnende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU aktiv teilnehmen können, wenn sie in das Wählerverzeichnis ihrer Kommune eingetragen sind. „Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei den Europawahlen 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt diese Eintragung für die Europawahl 2024 automatisch“, erklärt der Kreiswahlleiter.
Alle anderen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die an der Europawahl 2024 in Deutschland teilnehmen möchten, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes eingegangen sein; später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Der unterschriebene Antrag muss im Original eingereicht werden, eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Antragsformulare für die Aufnahme von Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis halten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis bereit. Sie stehen auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin ( www.bundeswahlleiterin.de ) zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Europawahl im Kreis Borken sind zudem auf der Internetseite des Kreises Borken ( www.kreis-borken.de/wahlen ) abrufbar.