Härtefallhilfen KMU Energie
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt insbesondere energieintensive Betriebe in Nordrhein-Westfalen angesichts gestiegener Energiepreise vor gewaltige Herausforderungen. Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Zunächst können KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können (Stufe 1). Zu einem späteren Zeitpunkt sollen in Sonderfällen KMU, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, zudem eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten (Stufe 2) können. Später sollen KMU, deren Kosten für Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind, eine Härtefallhilfe (Stufe 3) beantragen können. Für besondere Ausnahmekonstellationen hat Nordrhein-Westfalen zudem in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und dem Verband Freier Berufe NRW eine eigene Härtefallkommission eingerichtet.
Stufe 1: Abschlagserstattung 2022
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 beantragen.
Das Antragsformular können Sie schon jetzt auf dieser Seite der NRW.BANK einsehen, um z.B. Ihre Unterlagen zusammenzustellen: www.nrwbank.de/haertefallhilfe
Anträge können Sie dort ab dem 21. März stellen.
Stufe 2: Aufstockung der Preisbremsen (zu einem späteren Zeitpunkt)
In besonderen Härtefällen können Zuschüsse über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus gewährt werden. Der Zuschuss entspricht einer Aufstockung bis zu einem Gesamtbetrag von 95 Prozent des Jahresverbrauchs 2021 zum gedeckelten Grundkontingent der Strom-, Erdgas-, bzw. Wärme-Preisbremsen für 2023.
Stufe 3: Nicht-leitungsgebundene Energieträger (zu einem späteren Zeitpunkt)
Nähere Informationen zu einer Härtefallhilfe für Unternehmen, die Öl, Pellets und andere nicht-leitungsgebundene Energieträgern nutzen, finden Sie in Kürze auf dieser Seite.
Seit 21. März 2023 ist eine einfache digitale Antragstellung für Stufe 1 (Abschlagserstattung 2022) auf der Webseite der NRW.BANK möglich. Das Antragsformular können Sie schon jetzt auf dieser Seite der NRW.BANK einsehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Beantragung für Härtefälle der Stufen 2 und 3 möglich sein.