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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Wappen Stadt Isselburg
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25.10.2023

Finanzielle Hilfe bis zum 03.11.

Der Stärkungspakt NRW ist ein Förderprogramm der Landesregierung NRW, das finanzielle Unterstützung für Haushalte in schwierigen Einkommensverhältnissen bietet.

Die Stadt Isselburg fördert zurzeit den Austausch alter, energieintensiver Kühlschränke, Herdplatten, Backöfen und Waschmaschinen. Dies bietet zahlreiche Vorteile: eine verbesserte Energieeffizienz und Kostenersparnis, aber auch einen Beitrag zum Umweltschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Programm einkommensabhängig ist und bestimmten Kriterien unterliegt. Wir möchten sicherstellen, dass diejenigen, die es am dringendsten benötigen, von dieser Initiative profitieren können.
Um von diesem Programm profitieren zu können, werden interessierte Haushalte gebeten, bis zum 03.11.2023 einen Antrag einzureichen. Hier geht´s zum Antragsformular !

Die Stadt Isselburg fördert den Austausch

  • eines Kühlschranks mit maximal 500,00 Euro,
  • einer Herd-Backofen Kombination mit maximal 500,00 Euro und
  • einer Waschmaschine mit maximal 600,00 Euro.


Liegt der tatsächliche Kaufpreis des neuen Geräts höher als der Zuschuss, wird der maximale Zuschuss gewährt. Um möglichst vielen Haushalten eine Förderung zu gewähren, kann pro Haushalt nur ein Elektrogerät gefördert werden.
Antragsberechtigt sind volljährige Personen mit Erstwohnsitz in der Stadt Isselburg, die Bürgergeld, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, BaföG oder die Berufsausbildungsbeihilfe beziehen. Bewohnerinnen und Bewohner einer städtischen (Flüchtlings)-Unterkunft haben keinen Leistungsanspruch.