Förderung für Photovoltaik-Altanlagen
Borkener Kreistag hat Fortführung der Batteriespeicherförderung für Photovoltaik-Altanlagen beschlossen - Ab 1. Januar 2023 sind auch Anlagen des Jahrgangs 2004 und kleinere Batteriespeicher förderfähig
Um Photovoltaik-Pionieren im Westmünsterland einen Anreiz zu bieten, ihre zeitnah aus der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Förderung herausfallenden Photovoltaik (PV)-Anlagen mit erhöhter Eigenverbrauchsquote weiter zu betreiben, fördert der Kreis Borken die Installation von stationären Batteriespeichern für ältere PV-Anlagen. Der Borkener Kreistag hat nun in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Dezember 2022, die Fortsetzung des Förderprogramms inklusive zweier Anpassungen beschlossen.
Zum einen wird die Zielgruppe erweitert: Während 2022 nur die PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommenen wurden förderfähig waren, können nun auch Betreiber einen Antrag auf Förderung stellen, deren Anlagen im Jahr 2004 installiert wurden (Inbetriebnahme vor 1. Januar 2005). Zum anderen sind fortan auch Batteriespeicher förderfähig, die eine Mindestspeicherkapzität von zwei Kilowattstunden (kWh) aufweisen. Dadurch soll Betreibern mit einer kleinen PV-Anlage und geringem Energiebedarf eine passgenaue Dimensionierung des stationären Batteriespeichers ermöglicht werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Kreistagsbeschluss sieht zunächst die Fortführung des Förderprogramms für ein weiteres Jahr vor. Daher ist eine Antragstellung bis Ende 2023 möglich. Dafür ist neben einem Nachweis über das Inbetriebnahmedatum lediglich das Angebot eines Fachbetriebs hochzuladen. "Während die Anträge bis Ende 2023 gestellt werden müssen, haben Anlagenbetreiberinnen und -betreiber bis Ende 2024 Zeit für die Umsetzung", erläutert Landrat Dr. Kai Zwicker mit Blick auf die Markt- und Auftragslage der Fachbetriebe im Westmünsterland. Ebenso würde Anlagenbetreibern dadurch die Möglichkeit eröffnet, die Installation auf das Auslaufen der EEG-Vergütung abzupassen.
Für stationäre Batteriespeicher mit einer Bruttospeicherkapazität von mindestens zwei kWh kann ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Bei der Installation eines Speichers mit zehn oder mehr kWh Bruttospeicherkapazität sogar eine Zuwendung von 1.000 Euro. Insgesamt standen für das Förderprogramm in diesem Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. 2023 werden die bisher nicht beantragten Mittel in Höhe von rund 70.000 Euro erneut für das Förderprogramm eingeplant. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach dem "Windhundverfahren" – also in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Interessierte finden auf der Internetseite des Kreis Borken unter www.kreis-borken.de/speicherfoerderung weitere Infos und den Link zum Online-Antragsformular. Die Antragstellung und das Einreichen der notwendigen Unterlagen können unkompliziert auf digitalem Wege erfolgen.