Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
02.10.2024

Einschulungstermine 2025/2026

Einschulung an den Grundschulen der Stadt Isselburg für das Schuljahr 2025 / 2026

Vorziehen der Einschulung

Der Stichtag für das Einschulungsalter zum Schuljahr 2025 / 2026 ist der 30. September 2019.

§ 35 (1) Schulgesetz NRW (Beginn der Schulpflicht)
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben,
am 1. August desselben Kalenderjahres.

§ 35 (2) Schulgesetz NRW
Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der
Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch
erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend
entwickelt sind; sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der
Schulleiter unter Berücksichtigung des amtsärztlichen Gutachtens.

Hinweis: Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AOGS) - BASS 13-11 Nr. 1.1
Kinder im Sinne des § 35 (2) SchulG werden wie Kinder nach Abs. 1 in einem Aufnahmeverfahren nach den
Absätzen 2 und 3 behandelt, wenn sie bis zum Stichtag 15.11. angemeldet wurden. Voraussetzung ist, dass die
Schulleitung die Schulfähigkeit des Kindes unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens vor einer
Entscheidung in einem Aufnahmeverfahren nach den Absätzen 2 und 3 feststellen kann. Kinder im Sinne des § 35
Abs. 2 SchulG, deren Schulfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird, können im Rahmen freier
Kapazitäten aufgenommen werden.

§ 35 (3) Schulgesetz NRW
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die
Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens. Die
Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in
der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der
Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.

Anmeldetermine der Grundschulen

Katholische Grundschule Anholt, Schneidkuhle 12, 46419 Isselburg
30. Oktober 2024 und 04. - 06. November 2024

Eltern, deren Kindern auf Antrag eingeschult werden sollen, melden sich bitte telefonisch vorab beim Schulsekretariat unter +49 2874 2037, um einen Termin zu vereinbaren.

Grundschulverbund Isselschule, Drengfurter Straße 13 - 15, 46419 Isselburg
30. Oktober - 06. November 2023

Eltern, deren Kindern auf Antrag eingeschult werden sollen, melden sich bitte telefonisch vorab beim Schulsekretariat unter +49 2874 4191, um einen Termin zu vereinbaren.

Zu der Anmeldung sind das Familienstammbuch, die Geburtsurkunde und der Impfpass des Kindes sowie ggf. eine
Kopie des Urteils des Familiengerichts bzgl. des Sorgerechts mitzubringen.

Anmeldung in den außerschulischen Betreuungseinrichtungen der Grundschulen (OGS / VHTS)

Die Aufnahme erfolgt nur auf Grund eines schriftlichen Antrags gegenüber dem Schulträger. Zur Fristwahrung
genügt auch der schriftliche Antrag gegenüber der jeweiligen Schulleitung. Der Antrag auf Aufnahme hat spätestens
am 30.11. eines Jahres für das folgende Schuljahr zu erfolgen. Sofern mehr Anmeldungen eingehen als Plätze in
den Betreuungseinrichtungen vorhanden sind, erfolgt die Platzvergabe nach den Kriterien des Kriterienkataloges
der Elternbeitragssatzung. Anmeldungen die nach dem 30.11. eingehen, können evtl. berücksichtigt werden, wenn
in den Einrichtungen noch freie Plätze vorhanden sind. Stichtag für die nachgelagerte Anmeldephase ist der 31.05.
des Jahres, für das die Anmeldung erfolgen soll.